Wir legen Wert auf Verlässlichkeit
…und wir halten Vereinbarungen ein
Dazu gehören insbesondere:
- körpernahe Assistenz- und Pflegeleistungen (alle notwendigen pflegerischen Leistungen nach SGB XI)
- Transfer sowie Positionierung und Lagerung im Bett oder Rollstuhl, Präsenz in Rufnähe der Kund:in – auch während der Nacht
- Unterstützung bei der Überwindung von Barrieren, ggf. Fahrassistenz mit dem PKW des Kunden
- Assistenz beim Einkauf, der Zubereitung von Mahlzeiten und der Nahrungsaufnahme, im Haushalt und in der Organisation des Alltags sowie Handreichungen jeglicher Art
- gegebenenfalls Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz oder beim Studium und Unterstützung im Falle von Erkrankungen sowie Begleitung bei Ausflügen der Kund:in
- Anwendung der vorhandenen technischen Hilfsmittel